Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 der Abgabenordnung unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht, Alter und Wohnsitz innerhalb und außerhalb des Kirchenkreises Gladbeck-Bottrop-Dorsten. Die Gesellschaft dient der Pflege und Betreuung von alten, hilfsbedürftigen und kranken Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch das Errichten und Betreiben von Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege. Die Gesellschaft kann ihre genannten steuerbegünstigten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften verfolgen, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen.
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