Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Hilfe für Menschen mit Behinderung und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dieser Zweck wird verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen zur Beschäftigung und Arbeit, insbesondere von Inklusionsbetrieben im Sinne des § 215 SGB IX im Bereich Produktion, Dienstleistungen und Handel, die der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt dienen.
Unterricht & Erziehung
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