1. Die Förderung des Wohlfahrtswesens und der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 AO genannten Personenkreises. Alle Maßnahmen der Gesellschaft dienen einer wirksamen Eingliederung geistig, körperlich und seelisch behinderter Menschen, im Sinne des SGB XII, des SGB VIII, des SGB III und des SGB IX zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes und der Förderung ihrer seelischen, geistigen und körperlichen Fähigkeiten. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Errichtung, die Anmietung, die Unterhaltung, den Betrieb und die Förderung von Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe, insbesondere die Übernahme der Werkstatt für Behinderte in Solingen mit allen Betriebsstätten sowie sonstigen Einrichtungen vom Verein Lebenshilfe für geistig Behinderte, Ortsvereinigung Solingen e.V. mit dem Sitz in Solingen mit allen Rechten und Pflichten, sowie der Betrieb einer integrativen Kindertagesstätte. 3. Für Personen, die wegen ihrer Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keine Arbeit finden, stellt die Werkstatt für Behinderte Dauerarbeitsplätze zur Verfügung.
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