Förderung und Unterstützung hilfsbedürftiger und behinderter Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Ziel der Arbeitsbeschaffung für hilfsbedürftige und behinderte Personen und der späteren Integration behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt. Alle Maßnahmen der Gesellschaft dienen einer wirksamen Eingliederung geistig und körperlich behinderter Menschen im Sinne von § 2 des IX. Sozialgesetzbuches, der Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes und der Förderung ihrer seelischen und körperlichen Fähigkeiten. Für Personen, die wegen ihrer Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keine Arbeit finden, stellt die Gesellschaft Dauerarbeitsplätze zur Verfügung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des gemeinnützigen Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen.
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