Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte im eigenen Namen auf eigene Rechnung nicht für Dritte und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist das Halten von Immobilien sowie Immobiliengeschäfte aller Art, insbesondere Immobilienverwaltung und die damit verbundenen Geschäfte, Z.B. Vermietungen und Verpachtungen, Finanzierungen und Kreditvermittlungen, insbesondere auch die Bebauung und Planung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen oder die die Entwicklung des Unternehmens fördern. Ausgenommen sind Geschäfte, die besonderer staatlicher Erlaubnis bedürfen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, Dienstleistungen jeder Art zu erbringen, insbesondere für die in Satz 1 genannten Zwecke.
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