Förderung der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO. Gegenstand der gemeinnützigen Gesellschaft ist die Bereitstellung von Leistungen für Kranke, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen, alte und hilfsbedürftige Menschen im häuslichen und teilstationären Bereich. Der Satzungsgegenstand wird insbesondere verwirklicht durch Leistungen im Bereich der Grund- und Behandlungspflege. Die Gesellschaft vermittelt Hilfesuchenden fachliche Beratung und informiert die Bevölkerung in häuslicher Krankenpflege. Sie fördert die ehrenamtliche und nachbarschaftliche Hilfe und bietet Fortbildungsmaßnahmen an. Die Gesellschaft betreibt für den genannten Personenkreis, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen, einen ambulanten Mahlzeitendienst (Essen auf Rädern). Dazu gehört auch ein Mittagstisch für Senioren. Die Gesellschaft kann weitere ambulante soziale Dienste anbieten. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen rechts sowie ausländische Körperschaften für die in § 2 Abs. 1 genannten Zwecke.
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Sozialwesen
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