Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Gegenstand der gemeinnützigen Gesellschaft ist die Durchführung von Maßnahmen zu ganzheitlichen Gesundheitsvorsorge, zur Reintegration und zur Förderung der psychosozialen Entwicklung von Menschen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Angebote: - Prävention - Beratung - Therapeutische Interventionen - Supervision - Coaching - Kommunikations- und Verhaltenstraining Das Engagement der Gesellschaft bezieht sich im Wesentlichen auf die Bereiche: - Abhängigkeit von Suchtmitteln bzw. Gefährdung durch Suchtmittel - Erhöhung der sozialen und pädagogischen Kompetenz von Menschen - Reintegration von Menschen, die am gesellschaftlichen und beruflichen Leben nicht teilhaben können - Entwicklung von Strategien zur Konfliktbewältigung - Gewaltprävention Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (steuerbegünstigte Zwecke) im Sinne der §§ 51 ff. Abgabeordnung. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die in § 2 Abs. 1 genannten Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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