Zusammenfassung der wirtschaftlichen Betätigungen und Beteiligungen der Stadt Kaltenkirchen sowie die Verwaltung des damit verbundenen betrieblichen Vermögens der Stadt Kaltenkirchen. Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks leitet sich aus der Zusammenfassung, Beteiligung und Verwaltung der Unternehmen nach dem vorstehend genannten Gegenstand ab. Soweit es um die Versorgung mit Strom, Gas und Wärme geht, gilt die gesetzliche Vermutung zur Zweckerfüllung der Gemeindeordnung (§ 101 a GO-SH). Die Trink- und Brauchwasserversorgung, Telekommunikationsdienste (Breitbandversorgung), und der Betrieb von Freizeit- und Erholungseinrichtungen in Kaltenkirchen, insbesondere des Schwimm-, Sport- und Badezentrums Holstentherme erfüllen als städtische Einrichtungen den öffentlichen Zweck zur Versorgung der Stadt mit erforderlichen Angeboten der öffentlichen Daseinsfürsorge und Gesundheitsförderung der Bevölkerung in Kaltenkirchen. Die Gesellschaft ist berechtigt, für Tochter- und Beteiligungsunternehmen ein Finanzclearing durchzuführen und mit diesen Unternehmen Ergebnisabführungsverträge zu schließen. Die Gesellschaft ist zur Gründung oder zur Übernahme von Gesellschaften oder zur Beteiligung an solchen berechtigt. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderer Unternehmen bedienen.
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