Versorgung mit Strom, Gas und Wärme, Versorgung mit Trink- und Brauchwasser im Gebiet der Stadt Kaltenkirchen, Erbringung von Telekommunikationsdiensten oder Mitwirkung an der Erbringung solcher Dienste; Geschäftsbesorgungen und Betriebsführungen für Betriebe und Einrichtungen der Stadt; die nicht Tätigkeiten im Sinne des 2.1 ausüben. Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks leitet sich für die Versorgung mit Strom, Gas und Wärme direkt aus der gesetzlichen Vermutung zur Zweckerfüllung aus § 101 a GO-SH ab. Die Trink- und Brauchwasserversorgung und die Erbringung von Telekommunikationsdiensten erfüllen den öffentlichen Zweck zur Versorgung der Stadt mit erforderlichen Angeboten der öffentlichen Daseinsfürsorge. Die Gesellschaft ist zur Gründung und Übernahme von Gesellschaften und zur Beteiligung an solchen berechtigt.
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