Schulen in konfessioneller Trägerschaft auf der Grundlage der für Schulen geltenden Rechtsvorschriften des Landes Brandenburg zu führen und zu betreiben. Die Schulen sollen als Stätte des Lernens und des Lebens, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf oder Benachteiligung, zur Achtung und Verwirklichung der Wertorientierung des Grundgesetzes beitragen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke i. S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft sind die Bildung und Erziehung sowie die Förderung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler, wobei es sich bei den Schülerinnen und Schülern auch um Personen handelt, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Zweck der Gesellschaft ist mithin auch die mildtätige Unterstützung dieser Personen mit besonders hohem sonderpädagogischen Förderbedarf unter Verfolgung eines besonderen integrierten Gesamtkonzepts zur Bündelung von medizinischen, psychologischen, heilpädagogischen, pflegerischen, therapeutischen und sozialen Maßnahmen in der Schule und zur Ermöglichung des Schulbesuchs. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Verwaltung und den Betrieb von Förderschulen sowie durch Kooperationen mit anderen schulischen und sozialen Einrichtungen.
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