Förderung der Kinder- und Jugendhilfe und die Förderung der Erziehung und Bildung i.S.d. §52 Abs.2 S.1 Nr. 4 und Nr. 7 der Abgabenordnung durch a) Förderung und Finanzierung von gemeinnützigen Bildungseinrichtungen und Kindertageseinrichtungen der Quinoa Schulen der Zukunft gUG , b) Förderung und Finanzierung von internationalen Begegnungen auf dem Gebiet der Volksbildung, c) Förderung und Finanzierung von gemeinnützigen Schulprojekten durch ideelle und materielle Unterstützung. Hinsichtlich der obigen Zweckausrichtung wird die Gesellschaft als Fördergesellschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO tätig. Die Gesellschaft sammelt Mittel und leitet diese an die Quinoa Schulen der Zukunft gUG zur zweckgebundenen Verwendung weiter.
Sozialwesen
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