Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die PROSERVITA gGmbH verwirklicht ihre in Ziffer 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch die Überlassung von Personal. Zu den erbrachten/vorgenannten Leistungen gehören vor allem die Speisen- und Getränkeversorgung, Hauswirtschaftsdienste wie z.B. Reinigungsdienste, Wäscheversorgung, Lebensmittelversorgung, Haushaltsführung, haustechnische Dienste und Hausmeisterdienste, Verwaltungsaufgaben, wie das Rechnungswesen, Controlling und Personal- und Immobilienverwaltung, Managmentbetratung und Schulungen, die Pflege der Außenanlagen, Streu- und Schneeräumdienste, sowie die Übernahme aller mit den zu erbringenden Dienstleistungen verbundenen Nebenleistungen einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Transport- (Hol-und Bringe)dienste. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere mit den Gesellschaften der Unternehmensgruppe Diakonische Altenzentren Bielefeld gGmBH, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dazu gehören derzeit die folgenden Köperschaften: Diakonische Altenzentren Bielefeld gGmbH, Petristift Pflege gGmbH. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere vergleichbare Gesellschaften gründen, übernehmen oder sich an ihnen beteiligen sowie alle damit zusammenhängende Dienst- und Nebenleistungen erbringen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.
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