1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb von Altenzentren (Alten- und Pflegeheime, Tagespflegen, Betreutes Wohnen, Altenwohnungen) und der stationären Pflege und Betreuung alter und kranker Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz sowie der ambulanten, vor- und nachstationären Behandlung, Pflege, Betreuung und Rehabilitation hilfsbedürftiger Menschen. Der Satzungszweck wird zudem verwirklicht durch die Unterhaltung von Tageseinrichtungen für Kinder. Die Gesellschaft kann auch ambulante und teilstationäre Dienste unterhalten und betreiben. 4. Die Diakonische Altenzentren Bielefeld gGmbH verwirklich ihre in Ziffer 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzugen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch die Überlassung von Personal. Zu den erbrachten/ vorgenannten Leistungen gehören vor allem die Vermietung des Petristifts an die Petristift Pflege gGmbH und Qualitätsmanagementleistungen. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere mit den Gesellschaften der Unternehmensgruppe Diakonische Altenzentren Bielefeld gGmbH, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dazu gehören derzeit die folgenden Körperschaften: - PROSERVITA gGmbH - Petristift Pflege gGmbH. 5. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere vergleichbare Gesellschaften gründen, übernehmen oder sich an ihnen beteiligen sowie alle damit zusammenhängenden Dienst- und Nebenleistungen erbringen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.
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