Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch Inklusionsbetriebe gemäß § 215 SGB IX und im Sinne von § 68 Nr. 3c) Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639) geändert worden ist, (folgend Abgabenordnung) in denen Menschen mit Behinderung ermöglicht wird, durch den Cateringbetrieb für Kindertagesstätten, Schulen und andere Kunden am Arbeitsleben teilzunehmen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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