Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Altenhilfe, insbesondere durch Entwicklung, Förderung und Betreiben von ambulanten Pflegeeinrichtungen, wie zum Beispiel ambulanten Pflegediensten und ambulanten Hospizdiensten. Die Gesellschaft will im Rahmen der Sozialgesetzbücher V, XI und XII mittels Versorgungsaufträgen seitens der Leistungsträger pflegerische, beratende und psychosoziale Begleitung für kranke und pflegebedürftige Menschen erbringen. Die freie, sich selbst bestimmende Persönlichkeit und Individualität des bedürftigen Menschen findet dabei besondere Beachtung. Maßnahmen und Einrichtungen der Gesellschaft kommen ausschließlich Personen zugute, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Satz 1 Nr. 1 AO). Damit verfolgt die Gesellschaft zugleich mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Zur Erfüllung der Gesellschaftsaufgaben wird die Gesellschaft geeignete Maßnahmen ergreifen und für die pflegebedürftigen Menschen entsprechende Angebote entwickeln, fördern und bereitstellen. Unter anderem sind folgende Angebote geplant: anthroposophisch erweiterte Pflege im ambulanten Sektor, palliative ambulante Pflege, psychologische Begleitung und Betreuung, zeitgemäße Organisations- und Betreuungsformen, intersektorale Vernetzung im Gesundheitswesen.
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