Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Altenhilfe sowie der selbstlosen Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreis auf diakonischer Grundlage. Die Gesellschaft dient der Betreuung und Beratung von alten Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Herkunft oder Geschlecht in Duisburg - Rheinhausen und Kamp-Lintfort. Dies geschieht in Ausübung praktischer Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. Dieser Zweck wird inbesondere verwirklicht durch das Errichten und Betreiben von Einrichtungen der Altenhilfe, vorwiegend von Beratungsstellen sowie im Einzelfall durch Hausbesuche in enger Anbindung an die Seniorenarbeit der Kirchengemeinde und der in der Gemeinde ansässigen Diakonie. Die Beratungsstellen bieten den im Bereich der Kirchengemeinde und der Stadt Kamp-Lintfort lebenden älteren Menschen eine Vernetzungsstelle für alle in ihrem Bereich angebotenen Dienste, Hilfsangebote etc., insbesondere - Beratung in Fragen der Grundsicherung (wirtschaftlicher Bereich) - Beratung zu ambulanten und stationären Hilfsangeboten (pflegerischer/sozialpflegerischer Bereich) - Information über kulturelle/gemeindliche Angebote (Freizeitbereich/seelsorgerischer Bereich). Die Gesellschaft hat eine, einen oder mehrere Geschäftsführerin/Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen.
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Sozialwesen
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