(i) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts , \"steu- erbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. (ii) Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der in der Abgabenordnung genannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 Abgabenordnung (AO). (iii) Die Satzungszwecke werden venruirklicht insbesondere durch - die Verwaltung und das Betreiben von Wohn-, Alters- und Pflegeheimen im Sinne des § 68 Nr. 1 AO mittels Einrichtungen der stationären und teilstationären Altenhilfe, der Tagespflege sowie der häuslichen Pflege und Betreuung im Sinne des Gesetzes der sozialen Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)), der häuslichen Krankenpflege im Sinne des Sozialgesetzbuches zur gesetzlichen Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)) sowie Angeboten des betreuten Wohnens, - durch die Pflege, die Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO, - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, - durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen und/oder Personen im Gesundheitswesen, soweit diese oben genannte Satzungszwecke verfolgen. Ziel der Kooperationen ist die Sicherung und weitere Verbesserung einer patientenorientierten gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Eine unzulässige Mittelweitergabe an die Kooperationspartner ist ausgeschlossen. (iv) Die Gesellschaft verwirklicht die in (ii) genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die lnanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Venrwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstü- cken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen, Weiter- und Fortbildungen und durch personelle Dienstleistungen im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorgaben (z.B. durch die Gestellung von Personal). Das planmä- ßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den in der Anlage genannten Gesellschaften (Inhalt der Anlage: Evangelisches Johannesstift SbR).
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