(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, die Förderung der Jugendhilfe, der Förderung der Berufsbildung sowie die Förderung der Wohlfahrtspflege. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der in der Abgabenordnung genannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß 5 58 Nr. 1 AO. (4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - den Betrieb von Einrichtungen zur Unterstützung, Förderung und Pflege von Menschen mit Behinderungen, beispielsweise durch Wohnangebote mit ambulanten und stationären Betreuungsformen - Beschäftigungs- und Förderangebote zur Tagesstrukturierung für Menschen mit Behinderungen - individuelle Hilfen zur Lebensgestaltung- und bewältigung für Menschen mit Behinderungen Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen bzw. Benachteiligungen, beispielsweise durch Angebote wie lnklusionsunternehmen, "Andere Anbieter", Budget für Arbeit und sonstige Modelle zur Förderung des Zwecks in Abs. 3. - Angebote der Jugendberufshilfe - Betrieb einer Förderschule mit dem Schwerpunkt motorische, körperliche und geistige Entwicklung - Bildungsangebote für Menschen mit Behinderungen (5) Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen und durch personelle Dienstleistungen im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorgaben (z.B. durch die Gestellung von Personal). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den in der Anlage genannten Gesellschaften. (6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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