(1) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft stärkt und sichert die stationäre Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im regionalen Einzugsbereich der Kreiskliniken des Landkreises Mühldorf a. Inn durch Ergänzung einzelner Fachrichtungen der Klinik Mühldorf a. Inn und der Klinik Haag in Oberbayern um Leistungen im ambulanten Bereich, insbesondere in den Fachgebieten der internistischen mit gastroenterologischem Schwerpunkt und der neurologischen Versorgung. (2) Zur Verwirklichung dieses Gesellschaftszwecks ist Gegenstand des Unternehmens der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SBG V) sowie der Betrieb einer oder mehrerer überörtlicher Berufsausübungsgesellschaften im regionalen Einzugsbereich des lnnKlinikums Mühldorf und Altötting als ambulante fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtung im Rahmen der vertrags- und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen und nichtärztlichen medizinischen Tätigkeiten. Weitere medizinische Versorgungsformen stehen der Gesellschaft bzw. ihren Einrichtungen offen, soweit sie rechtlich zugelassen sind. Das Medizinische Versorgungszentrum behandelt vorwiegend gesetzlich krankenversicherte Patienten und somit mindestens zu 2/3 hilfsbedürftige Personen im Sinne der § 66 Abs. 3, 53 der Abgabenordnung.
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