(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie des Wohlfahrtswesens und der Berufsbildung durch die ideelle und finanzielle Unterstützung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1 AO. (2) Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des InnKlinikums gKU Altötting und Mühldorf ("InnKlinikum"), das den Betrieb der Kreiskliniken der Gesellschaft durch Vertrag vom 04. Februar 2020 ("Betriebsübernahmevertrag" Anlage B I zur sog. Zusammenschlussurkunde Nr. F217/2020 des Notars Dr. Dr. Forst, München) am 01. April 2020 übernommen hat.
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