(1) Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und von Wissenschaft und Forschung. (2) Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Sicherstellung der ambulanten vertrags- und privatärztlichen Versorgungsangebote im Versorgungsbereich der Robert Bosch Krankenhaus GmbH verwirklicht. Dazu betreibt die Gesellschaft das Medizinische Versorgungszentrum als ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte tätig sind. Das Medizinische Versorgungszentrum ist eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 66 AO und fördert gleichzeitig das öffentliche Gesundheitswesen. Das Medizinische Versorgungszentrum behandelt vorwiegend gesetzlich krankenversicherte Patienten und somit mindestens zu 2/3 hilfsbedürftige Personen im Sinne der §§ 66 Abs. 3, 53 der Abgabenordnung. Die vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke werden teilweise selbst, teilweise auch durch ein planmäßiges Zusammenwirken insbesondere mit der gemeinnützigen Bosch Health Campus GmbH und deren steuerbegünstigten Tochter- und Enkelgesellschaften gem. § 57 Abs, 3 AO verwirklicht. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere durch die Erbringung von Leistungen im Bereich von Geschäftsbesorgungen, Dienstleistungen und Lieferungen sowie durch die Beschaffung und Überlassung von Mobilien, Räumen und lmmobilien zur Nutzung im steuerbegünstigten Bereich. Die Gesellschaft kann ihre Aufgaben auch durch die Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke erfüllen. Die Gesellschaft ist insoweit und sofern diese Leistungen nicht Gegenstand einer Kooperation i. S. d. § 57 Abs. 3 AO sind eine Fördergesellschaft i. S. d. § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung. (3) Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung und der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie die integrierte Versorgung. Die Gesellschaft kann sich im Rahmen des gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen an anderen Unternehmen gleicher Art beteiligen oder diese übernehmen.
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