2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung (AO) 2.2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheits-wesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswe-sens. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von medizinischen Versor-gungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung ambulanter ver-tragsärztlicher und privatärztlicher sowie vertragspsychotherapeutischer und privatpsychotherapeutischer Leistungen unter ärztlicher Leitung. Die Förderung des Wohlfahrtswesens erfolgt durch Wohlfahrtspflege im Sin-ne von §§ 66 ff. AO. Die ambulante medizinische Leistung wird zu min-destens zwei Dritteln hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO zugutekommen. Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen erfolgt unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Ras-se, Geschlecht oder Wohnsitz. 2.3. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2.2 genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Vo-raussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (Ziff. 2.4). Dieses Zusam-menwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke (Ziff. 2.5). 2.4 Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt sowohl mit Gesellschaften der Marienhaus- Gruppe als auch mit weiteren Körperschaften, die die Vo-raussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. 2.4.1 Zu den Gesellschaften der Marienhaus- Gruppe gehören die Marienhaus GmbH, deren Tochter- und weitere Beteiligungsgesellschaften sowie die Gesellschafter der Marienhaus GmbH, insbesondere die Marienhaus-Stiftung. 2.4.2 Zu den weiteren Körperschaften gehören: -entfällt. 2.5. Die aktiven und passiven Leistungsbeziehungen zu den in den Ziffern 2.4.1 und 2.4.2 bezeichneten Gesellschaften erfolgen insbesondere wie nachfolgend beschrieben. 2.5.1 Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO erbringt die Gesellschaft gegenüber an-deren Gesellschaften im Sinne der Ziffern 2.4.1 und 2.4.2 folgende Leis-tungen: - Personalgestellung im medizinischen Bereich. 2.5.2 Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt die Gesellschaft von anderen Gesellschaften im Sinne der Ziffern 2.4.1 und 2.4.2. folgende Leistun-gen. -Arbeitsmedizin; -HR- Management; -Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision; -Reinigungsdienstleistungen; -Versicherungswesen; -Energieversorgung; -Aus- /Fort- und Weiterbildung; -Rechtsdienstleistungen; -PR- und Marketingdienstleistungen; -Geschäftsführungsdienstleistungen; -Politische Außenvertretung. 2.6 Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förde-rung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwe-cke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden.
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