Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der christlichen Religion und Kirche, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung von Jugend- und Altenhilfe, die Förderung von Erziehung und Bildung sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Gesellschaftszweck ergibt sich aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Caritas als einer Wesensäußerung der Katholischen Kirche in Fortschreibung der Intentionen der seligen Ordensgründerin Mutter M. Rosa Flesch. Der Gesellschaftszweck besteht in der Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe, insbesondere in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen, Wissenschaft, Erziehung und Bildung. Der kirchliche Zweck wird insbesondere auch durch die Förderung der Seelsorge in der Gesellschaft und in den Beteiligungsgesellschaften, z.B. durch das Vorhalten von Kapellen und die Beschäftigung von in der Krankenhausseelsorge ausgebildeten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verwirklicht. Der mildtätige Zweck wird insbesondere durch die Unterstützung und Förderung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO in den Senioreneinrichtungen verwirklicht. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch die Förderung und Vorhaltung kirchlicher Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Hospize sowie der Bildung und Erziehung. Darüber hinaus soll die wissenschaftliche und praktische Grundsatzarbeit in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen sowie Bildung und Erziehung gefördert werden. Dies erfolgt insbesondere in Form der Durchführung von Fortbildungs- und Bildungsveranstaltungen im Konzern sowie für Dritte. Die wissenschaftliche und praktische Grundsatzarbeit wird durch den Betrieb von Akademischen Lehrkrankenhäusern in den Beteiligungsgesellschaften und Kooperationen mit Universitäten verwirklicht. Der Gesellschaftszweck wird ferner verwirklicht durch Unterstützung und Förderung dieser Einrichtungen bei der Sicherung der Kirchlichkeit, bei der Sicherung der wirtschaftlichen Lage und bei der Festlegung eines bedarfsgerechten Leistungsangebotes sowie durch die Erbringung von übergeordneten Geschäftsführungs- und Verwaltungsdienstleistungen für steuerbegünstigte Körperschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke auch durch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften im Sinne von § 57 Abs. 4 AO. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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