2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). 2.2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung der Religion, die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung und der Betrieb von stationären und ambulanten Einrichtungen der Krankenpflege, wie z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und medizinischen Versorgungszentren sowie ihrer Nebeneinrichtungen. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe erfolgt durch den Betrieb von Krankenpflegeschulen sowie durch die Vergabe von Studentendarlehen und Studentenstipendien. Die Förderung der Religion wird insbesondere durch das Vorhalten von Krankenhauskapellen verwirklicht. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung erfolgt durch den Betrieb von akademischen Lehrkrankenhäusern mit Anbindung an Universitäten 2.3 Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2.2 genannten Zwecke im Rahmen eines -auch mittelbaren- planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (Ziff. 2.4). Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke (Ziff. 2.5). 2.4 Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt sowohl mit Gesellschaften der Marienhaus- Gruppe als auch mit weiteren Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. 2.4.1 Zu den Gesellschaften der Marienhaus- Gruppe gehören die Marienhaus GmbH, deren Tochter- und weitere Beteiligungsgesellschaften sowie die Gesellschafter der Marienhaus GmbH, insbesondere die Marienhaus-Stiftung. 2.4.2 Zu den weiteren Körperschaften gehören: -Waldbreitbacher Franziskanerinnen e. V. -Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk gGmbH, -Waldbreitbacher Hospizstiftung. 2.5. Die aktiven und passiven Leistungsbeziehungen zu den in den Ziffern 2.4.1 und 2.4.2 bezeichneten Gesellschaften erfolgen insbesondere wie nachfolgend beschrieben. 2.5.1 Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO erbringt die Gesellschaft gegenüber anderen Gesellschaften im Sinne der Ziffern 2.4.1 und 2.4.2 folgende Leistungen: -Arbeitsmedizin; -HR- Management; -Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision; -Aus- /Fort- und Weiterbildung; -Geschäftsführungsdienstleistungen; -Politische Außenvertretung, -Nutzungsüberlassung von Betriebsimmobilien; -Überlassung von Mitarbeitern. 2.5.2 Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt die Gesellschaft von anderen Gesellschaften im Sinne der Ziffern 2.4.1 und 2.4.2 folgende Leistungen. -HR- Management; -Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision; -Unternehmensentwicklung; -Reinigungsdienstleistungen; -Cateringleistungen; -Versicherungswesen; -Energieversorgung; -Aus- /Fort- und Weiterbildung; -Rechtsdienstleistungen; -PR- und Marketingdienstleistungen; -Geschäftsführungsdienstleistungen; -Politische Außenvertretung, -IT- Leistungen, -Baumanagement, -Technikdienstleistungen, -Medizintechnik, -Sterilgutaufbereitung, -Einkauf und Logistik; -sonstige Dienstleistungen, wie z. B. Fuhrparkmanagement für Dienstwagen und Diensträder, Standortmanagement (wie z. B. Rezeptionsdienste); -Nutzungsüberlassung von Betriebsimmobilien; -Überlassung von Mitarbeitern; -Nutzungsüberlassung von technischen Geräten. 2.6 Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbe
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