(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und Erziehung auf Grundlage des christlichen Menschenbildes. (2) Der Unternehmensgegenstand wird insbesondere verwirklicht durch die Betreuung von sozial benachteiligten, schulisch oder in der Entwicklung auffälligen Kindern, Jugendlichen und Jungerwachsenen bis zum 21. Lebensjahr in stationären und familienanalogen Wohnbetreuungsformen. (3) Die Verwirklichung des Unternehmensgegenstandes erfolgt auch durch a) ein planmäßiges Zusammenwirken mittels eines gemeinsamen, inhaltlich aufeinander abgestimmten und koordinierten Wirkens im Rahmen der in Absatz 2 benannten Zwecke oder einzelner der benannten Zwecke - mit Körperschaften im Untemehmensverbund der Gesellschaft, - mit Mitgliedsorganisationen des Diakonischen Werkes Hamburg - Landesverband der Inneren Mission e.V. sowie - mit weiteren Körperschaften entsprechend einer Anlage \"Kooperationspartner\" zum Gesellschaftsvertrag in ihrer jeweils gültigen Fassung, sofern diese die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen und die Kooperation den jeweiligen Zweckbetrieben dient. b) die vollständige oder teilweise Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die die zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden (§ 58 Nr. 1 AO).
Sozialwesen
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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