Förderung des Wohlfahrtwesens, der Jugendhilfe, der Erziehung, der Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung hilfebedürftiger Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aufgrund wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit (im Sinne von § 53 AO) auf die Hiffe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch (a) die Betreuung von sozial benachteiligten, in der Entwicklung oder schulisch auffälligen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden in deren Familien in unterschiedlichen ambulanten und stationären Wohnbetreuungsformen oder in Schulen sowie die Beratung und Förderung von Familien und/oder deren Unterstützung in Betreuungseinrichtungen. (b) Betreuungsmaßnahmen an Regelschulen (c) die Errichtung und der Betrieb von Kindertageseinrichtungen (d) die (pflegerische/therapeutische) Unterstützung und Betreuung von psychisch kranken oder geistig behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie von psychisch kranken oder geistig behinderten Eltern und deren Kindern. Die Betreuung erfolgt in ihren Familien oder in Betreuungseinrichtungen sowie durch konkrete Angebote der Berufsförderung und - qualifizierung im Sinne der Sozialgesetzgebung. Die Angebote der Gesellschaft sollen den begünstigten Personenkreis an ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zur Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung heranführen. Die Verwirklichung des Satzungszweckes erfolgt auch durch (a) ein planmäßiges Zusammenwirken mittels eines gemeinsamen, inhaltlich aufeinander abgestimmten und koordinierten Wirkens im Rahmen der oben benannten Zwecke oder einzelner der benannten Zwecke - mit Körperschaften im Unternehmensverbund der Gesellschaft, - mit Mitgliedsorganisationen des Diakonischen Werkes Hamburg - Landesverband der Inneren Mission e.V. sowie - mit weiteren Körperschaften entsprechend einer Anlage \"Kooperationspartner\" zum Gesellschaftsvertrag in ihrer jeweils gültigen Fassung, sofern diese die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen und die Kooperation den jeweiligen Zweckbetrieben dient. (b) die vollständige oder teilweise Zuwendung eigener Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die die zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden (§ 58 Nr. 1 AO) haben.
Sozialwesen
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