(1) Die Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gemeinnützige GmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. (2) Zwecke der Körperschaft sind *die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung; *die Förderung des Wohlfahrtswesens; *die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; *die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung; *die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb von Werkstätten und Wohnungen für Menschen mit Behinderung, durch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Gesundheit von Menschen mit Behinderung durch die Förderung solcher Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind etc. Der Betrieb von Werkstätten umfasst dabei u.a. auch die Förderung der beruflichen Bildung, insbesondere im sog. Berufsbildungsbereich, sowie die Förderung und Betreuung integrierter externer Arbeitsplätze zur Inklusion von Menschen mit Behinderung.
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Sozialwesen
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