Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zwecke der Körperschaft sind - die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung; - die Förderung des Wohlfahrtswesens; - Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Durchführung und Gestaltung von Freizeiten und Erholungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (hierzu gehören auch die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von Erholungsheimen und Einrichtungen, welche Menschen mit Behinderung die Möglichkeit der Erholung und der Gesundheitsförderung bieten) sowie durch sonstige Unterstützung der Lebenssituation von Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
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