(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens, der Volks- und Berufsbildung und der Wissenschaft und Forschung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. (2)Die Zwecke der Gesellschaft werden verwirklicht insbesondere durch die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung des Kreises Lippe mit ambulanten, vor-, nach-, voll- und teilstationären Leistungen der Krankenversorgung durch den Betrieb des Klinikums Lippe, die Bereithaltung theoretischer und/oder praktischer Lehrangebote zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, vor allem im Bereich der Medizin und der Pflege sowie die Forschung und Lehre im Bereich der Medizin und der Pflege, insbesondere im Rahmen des Betriebs von Krankenhäusern in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Hochschuleinrichtungen. (3)Darüberhinaus werden die vorstehenden Satzungszwecke verwirklicht durch das arbeitsteilige und planmäßige Zusammenwirken mit anderen Körperschaften i.S.d. § 57 Abs. 3 AO, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllen. In Ausgestaltung dieses Zusammenwirkens arbeitet die Körperschaft planmäßig zusammen mit der Gesundheit Lippe GmbH sowie mit den unmittelbaren und mittelbaren steuerbegünstigten Beteiligungsgesellschaften, welche zum Konzernverbund der Gesundheit Lippe GmbH gehören (Verbundkörperschaften gemäß Anlage). Das planmäßige Zusammenwirken mit den Verbundkörperschaften wird insbesondere durch den Erhalt von Geschäftsführungsleistungen sowie durch den Bezug der nachstehenden Verwaltungsleistungen verwirklicht: -Finanzbuchhaltung -Controlling -Finanzverwaltung -Vertrags-, Qualitäts- und Risikomanagement -Einkauf -EDV -Reinigungs-, Hygiene- und Hauswirtschaftsleistungen -Energieversorgungs- und Energieberatungsleistungen -Essenslieferungen und Cateringleistungen. Daneben werden im untergeordneten Umfang auch sonstige mit diesen Dienstleistungen in Zusammenhang stehende Dienstleistungen gegenüber der Gesellschaft durch die o.g. Verbundkörperschaften erbracht. Dadurch wird die Gesellschaft bei der unmittelbaren Erfüllung ihrer originären satzungsgemäßen steuerbegünstigten Zwecke und Aufgaben unterstützt; insoweit trägt das arbeitsteilige und koordinierte Zusammenwirken der beteiligten steuerbegünstigten Körperschaften maßgeblich dazu bei, dass die Gesellschaft das öffentliche Gesundheitswesen, das Wohlfahrtswesen, die Volks- und Berufsbildung, die Wissenschaft und Forschung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen zielgerichteter und nachhaltiger fördern kann. Das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllen, erfolgt auch dergestalt, dass die Körperschaft ihrerseits Leistungen an o.g. Verbundkörperschaften erbringt und diese hierdurch bei deren Erfüllung der satzungsgemäßen steuerbegünstigten Zwecke unterstützt. Dies wird insbesondere durch die Überlassung von Räumlichkeiten (z.B. Zentralküche) an die Klinik Service Lippe GmbH für die Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke verwirklicht. Daneben werden im untergeordneten Umfang auch sonstige mit diesen Dienstleistungen in Zusammenhang stehende Dienstleistungen gegenüber den o.g. Verbundkörperschaften erbracht. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschafts zweck - mittelbar oder unmittelbar - dienen. Sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder errichten, soweit dies kommunalrechtlich und gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist. (5) Die Gesellschaft hat ihr Handeln danach auszurichten, eine patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit einem leistungsfähigen, sparsam und eigenverantwortlich wirtschaftenden Klinikum sicherzustellen, das nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben werden muss.
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