(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im Sinne des § 52 AO, der Wohlfahrtspflege im Sinne des des § 66 AO sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Die Zwecke der Gesellschaft werden verwirklicht insbesondere durch - den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrum im Sinne des § 95 SGB V. - Erbringung privatärztlicher Leistungen sowie nichtärztlicher Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten im Rahmen der ambulanten medizinischen Versorgung. (2) Darüber hinaus werden die vorstehenden Satzungszwecke verwirklicht durch das arbeitsteilige und planmäßige Zusammenwirken mit anderen Körperschaften i.S.d. § 57 Abs. 3 AO, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllen. In Ausgestaltung dieses Zusammenwirkens arbeitet die Körperschaft planmäßig zusammen mit der Gesundheit Lippe GmbH, der Klinikum Lippe GmbH sowie mit den unmittelbaren und mittelbaren steuerbegünstigten Beteiligungsgesellschaften, welche zum Konzernverbund der Gesundheit Lippe GmbH gehören (Verbundkörperschaften gem. Anlage). Das planmäßige Zusammenwirken wird insbesondere durch die Überlassung von Räumlichkeiten für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke sowie durch die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen sowie durch den Bezug der nachstehenden Verwaltungsleistungen verwirklicht: - Buchhaltung - Controlling - Finanzverwaltung - Reinigungs-, Hygiene- und Hauswirtschaftsleistungen - Energieversorgungs- und Energieberatungsleistungen. Daneben werden im untergeordneten Umfang auch sonstige mit diesen Dienstleistungen in Zusammenhang stehende Dienstleistungen gegenüber der Gesellschaft durch die o.g. Verbundkörperschaften erbracht. Dadurch wird die Gesellschaft bei der unmittelbaren Erfüllung ihrer originären satzungsgemäßen steuerbegünstigten Zwecke und Aufgaben unterstützt; insoweit trägt das arbeitsteilige und koordinierte Zusammenwirken der beteiligten steuerbegünstigten Körperschaften maßgeblich dazu bei, dass die Gesellschaft das öffentliche Gesundheitswesen, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sowie die Wohlfahrtspflege zielgerichteter und nachhaltiger fördern kann. (3) Der Gesellschaftszweck wird gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht durch Mittelbeschaffung zur Förderung der in Absatz 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. (4) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Medizinischen Versorgungszentrums Bad Salzuflen. (5) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck - mittelbar oder unmittelbar - dienen. Sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder errichten, soweit dies kommunalrechtlich und gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist.
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