Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen i.S.d. § 53 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO mit der Altenpflege Wesel gGmbH. Die Leistungen umfassen die Errichtung des Hospizes und die Nutzungsüberlassung des Hospizes.
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