1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wohlfahrtspflege und des öffentlichen Gesundheitswesens. Weiterhin ist Zweck der Gesellschaft die selbstlose Unterstützung von Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft wird damit in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig. Sie dient der ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten und der Heilung und Rehabilitation von Kranken und Hilfsbedürftigen unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. 2. Die Aufgaben gemäß Ziffer 1. werden insbesondere verwirklicht durch das Errichten und Betreiben einer Einrichtung zur physiotherapeutischen Behandlung von Kranken und Hilfsbedürftigen sowie durch weitere ambulante Hilfsangebote, insbesondere im Rahmen der Gesundheitsprävention. 3. Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung der genannten Einrichtungen notwendigen Nebenbetriebe und flankierenden Einrichtungen gründen oder betreiben. 4. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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