1. Die Errichtung stationärer Hospize und gleichgelagerter Einrichtungen, deren Betrieb und Unterhaltung zur medizinischen Betreuung und seelischen Begleitung von unheilbar Schwerkranken auf ein menschenwürdiges Sterben dient. Hierbei ist die Intention der Ordensgründerin der Dernbacher Schwestern M. Katharina Kasper zu berücksichtigen bzw. fortzuschreiben. Ziel der Gesellschaft ist, Menschen mit einer unheilbaren Krankheit eine Vollendung des Lebens in Würde und Sinnerfüllung zu ermöglichen, Angehörige und andere nahestehende Personen zu begleiten, die persönliche wie gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Sterben als Teil des Lebens zu fördern und Angehörigen und anderen Nahestehenden in der Trauer Begleitung anzubieten. Dieses Angebot ist offen für alle Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität, ihrer Sprache, ihrem Glauben, ihrer politischen Einstellung, ihrem Einkommen oder Vermögen. 2. Die Leistungen erfolgen auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes. Die in der Gesellschaft verbundenen kirchlichen Gesellschaften dienen damit ihrem christlich caritativen Auftrag. Leistungen, die den anerkannten christlich-ethischen Grundsätzen widersprechen, dürfen von der Gesellschaft nicht erbracht werden. 3. Die Gesellschaft kann auch weitere kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke verfolgen. 4. Die Gesellschaft kann zu diesen Zwecken alle Geschäfte eingehen, die ihr dienlich sind. Der Erwerb von Grundbesitz ist zulässig. 5. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Ferner kann die Gesellschaft auch i.S.d. § 57 Abs. 3 AO planmäßig mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften zusammenwirken. Dies erfolgt insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit den in Anlage [1] benannten steuerbegünstigten Körperschaften durch die dort aufgeführten erbrachten und bezogenen Dienst- und Service-Leistungen, die jeweils einzeln vereinbart werden.
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