Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft ist zudem Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, Unterhaltung und Förderung von Angeboten im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die Pflege, Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 AO, die Förderung des gemeinschaftlichen Lebens in Einrichtungen im Rahmen ihres Zwecks die Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen und deren Familien in unterschiedlichen Lebenslagen, einschließlich Kindertagesstätten, Ganztagsbetreuung, Wohngruppen, therapeutischer Beratung und Angeboten der Suchthilfe als Träger diakonischer Aufgaben, die Förderung und Unterstützung von Modellen und Projekten, die den Satzungszwecken dienen und diese unterstützen. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Satzungszwecks auch Träger von Schulen und Bildungsträger für Jugendliche und junge Erwachsene werden, Erwachsenenbildung. Die Gesellschaft kann auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Wichern Stiftung für Sozialarbeit und Jugendhilfe in Ungarn zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Förderung des Wohlfahrtswesens vornehmen. Die Förderung der vorgenannten Körperschaften wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung und Weitergabe von Mitteln für den geförderten Zweck. Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen und durch Nutzungsüberlassungen. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den in der Anlage genannten Gesellschaften. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Sozialwesen
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