Förderung der Altenhilfe -die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege -die Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke -die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung Dies wird insbesondere verwirklicht, indem hilfs- und/oder pflegebedürftige Menschen, insbesondere ältere Menschen, insbesondere Menschen mit gerontopsychiatrischer Erkrankung, beraten, in geeigneten Einrichtungen untergebracht, fachgerecht versorgt und/ oder gepflegt werden. Diese Angebote bestehen auch für Menschen, die auf andere Art benachteiligt oder auf die Unterstützung anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft erbringt auch Schulungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit diesen Hilfebedarfen.
Ämter & Behörden
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