Betreiben von Hotel- und Gastronomiebetrieben als Inklusionsunternehmen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Sinne des § 215 f. SGB IX. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschäftigung gegen Entgelt von Menschen aus dem Personenkreis § 53 AO i.V.m. § 215 Abs. 2 SGB IX sowie der Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen, Einrichtungen und Dienste, die einer wirksamen Teilhabe dieser Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dienen. Dies steht im Vordergrund, um den individuellen Bedürfnissen und Wahlmöglichkeiten unter Anerkennung der Gedanken von Integration und Inklusion Rechnung zu tragen. Die Betriebe der Gesellschaft bieten durch regelhafte Beschäftigungsverhältnisse den Beschäftigten die Möglichkeit der weitestgehend von staatlicher Hilfe unabhängigen Absicherung des eigenen Lebensunterhalts. Ein weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist die berufliche Qualifizierung von erwerbslosen und von Erwerbslosigkeit bedrohten Behinderten, geistig und/oder körperlich eingeschränkten Personen, um deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und Zugänge zu Arbeit und Ausbildung zu ermöglichen. Hierzu gehört auch das Angebot von Lehrstellen.
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