1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts" Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (in der jeweils gültigen Fassung). 2. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rücklagen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung zu bilden. 3. Die Gesellschaft bewahrt Neutralität in Hinblick auf Religion, Herkunft und politische Überzeugung. 4. Die Gesellschaft verfolgt nachstehend aufgeführte Zwecke, die ihren Ursprung im freiheitlich-humanistischen Menschenbild haben: - die Förderung mildtätiger Zwecke (§53 AO); - Einrichtung und der Betrieb ambulanter und stationärer Hospize für schwerstkranke mit Hausbetreuungsdienst Tageshospiz und stationärem Hospiz; - Errichtung und Betrieb oder Beteiligung an anderen Einrichtungen, die der Zweckbestimmung der Gesellschaft unmittelbar dienlich sind; - die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (§52 Absatz 2 Nr. 9 AO); - die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind (§52 Absatz 2 Nr. 24 AO); -die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Absatz 2 Nr.25 AO); - Förderung der Hospizidee, wie sie in der Satzung des Deutschen Hospiz- und Palliativverband e.V. dargelegt ist. 5. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Mitwirkung beim Aufbau der sozialen Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern; - Einrichtungen und Maßnahmen für Suchtkranke und psychisch Kranke; - ambulante und teil-/stationäre Beratungs-, Vorsorge-, Betreuungs-, Behandlungs- oder Pflegedienste für Bedürftige, insbesondere behinderte, ältere oder kranke Menschen bzw. Pflegedienste für Schwerkranke; - die Herausgabe von Publikationen, die als Unterstützung der Satzungszwecke dienen bzw. deren Thematiken stärker ins Blickfeld der Öffentlichkeit rücken. 6. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Rehabilitationseinrichtungen zu errichten und zu betreiben. 7. Die Gesellschaft fördert internationale Verständigung und den Austausch und die Zusammenarbeit in der Wohlfahrtspflege. Sie ist (wenn die Tätigkeit neben der Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beitragen kann) auch berechtigt, im Ausland soziale Einrichtungen zu errichten oder zu betreiben. 8. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Ziele und Zwecke auch Dritter bedienen. 9. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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