Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Hospizeinrichtungen. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, Geburt, Leben und Sterben als untrennbar miteinander verbunden in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu tragen und schwerstkranke und sterbende Menschen auf ihrer letzten Wegstrecke bis zu ihrem Tod zu begleiten. Die Würde, das Recht auf Selbstbestimmung, die freie Willensäußerung und die individuellen Bedürfnisse von Leib, Seele und Geist der sterbenden Menschen stehen im Mittelpunkt der hospizlichen Begleitung. Die Begleitung schließt Angehörige und nahestehende Personen mit ein. Darüber hinaus dient die Gesellschaft der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Palliativ-Fachkräften durch entsprechende Kurse und Veranstaltungen.
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