Betrieb von Krankenhäusern im Hochtaunuskreis, insbesondere der Hochtaunus-Kliniken an den Standorten Bad Homburg v. d. Höhe und Usingen und aller damit verbundenen zweckdienlichen Einrichtungen. Hierzu gehören auch die Ausbildungseinrichtungen sowie die Maßnahmen wissenschaftlicher und sonstiger krankenhausbezogener Fort- und Weiterbildung. Der Betrieb des Krankenhauses der Versorgungsstufe der Schwerpunktversorgung - bzw. der von der Landesbehörde im Rahmen der Krankenhausplanung zugewiesenen Versorgungsstufe - umfasst stationäre, teilstationäre, sowie vor- und nachstationäre Krankenhausleistungen, ambulante Behandlung, Pflege und medizinisch-technische sowie physikalische Leistungen. Zweck der Gesellschaft ist die bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhäusern und die medizinische Versorgung ihrer Patienten/-innen. Die Gesellschaft nimmt damit für den Hochtaunuskreis den Auftrag gemäß §§ 1 Abs. 1 und 3 Abs. 1 Hessisches Krankenhausgesetz (HKHG) wahr.
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