Gemeinschaftliche Berufsausübung als Hebammen mit dem Ziel, die im Klinikum und in der angegliederten Hebammenpraxis zu erbringenden ambulanten und stationären Hebammentätigkeiten untereinander aufzuteilen, sich gegenseitig zu vertreten, sowie benötigteRäume, Inventar und Gerätschaften gemeinschaftlich zu nutzen. Jede Partnerin ist für den Abschluss, die Änderung und/oder die Beendigung von Behandlungsverträgen mit Patienten einzeln vertretungsberechtigt. Für alle sonstigen Geschäfte vertreten alle Partner gemeinschaftlich.
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