(1) Der KlinikKinder gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Erziehung und der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Einrichtung zur Betreuung von Krippenkindern, Kindergartenkindern sowie durch die Hausaufgabenbetreuung von Hortkindern für das Kommunalunternehmen "KlinikumNeumarkt - Anstalt des Öffentlichen Rechts des Landkreises Neumarkt i.d.OPf." und für andere, soweit dies einem öffentlichen Zweck im Sinne des Art. 75 Abs. 1 und 2 Landkreisordnung entspricht. Dabei stellt sich das Unternehmen die Aufgabe, die betreuten Kinder so zu erziehen, dass ihr Selbstwertgefühl bestärkt, ihre intellektuellen und schöpferischen Fähigkeiten, ihre Kritikfähigkeit sowie ihre Fähigkeit zur Gestaltung ihrer sozialen Beziehungen, entwickelt und gefördert werden. Die Kindererziehung soll nach einem von den Erzieherinnen/Erziehern erstellten pädagogischen Konzept organisiert werden und bringt wissenschaftliche Erkenntnisse der Pädagogik in die Praxis ein. (3) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke (4) Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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