1. Die Gesellschaft fördert unmittelbar die öffentliche Gesundheitspflege, insbesondere durch die Pflege von schwerkranken und sterbenden Menschen sowie durch Angebote für Menschen, die von HIV und AIDS betroffen sind. 2. Den Zweck der öffentlichen Gesundheitspflege von Menschen, die von HIV und AIDS betroffen sind, erfüllt die Gesellschaft, indem sie insbesondere a) über unheilbare Krankheiten, insbesondere HIV und AIDS, aufklärt und berät. b) Personen sowie deren An- und Zugehörige, welche von unheilbaren Krankheiten, insbesondere HIV und AIDS betroffen sind, bei der Bewältigung der hieraus resultierenden Probleme psychisch und sozial unterstützt und betreut. c) durch Schaffung und Unterhaltung von Treffpunkten für Infizierte und Erkrankte sowie deren Freunde und Angehörige der drohenden Isolierung entgegen wirkt und dadurch deren gesundheitliche und psychosoziale Situation verbessert. d) durch Information und Beratung den Gesundheitszustand der Patienten zu stabilisieren hilft. e) für den unterstützten Personenkreis, soweit dieser die Voraussetzungen des § 53 Abgabenordnung erfüllt, Wohnraum errichtet, betreibt und an diesen Personenkreis überlässt und dabei die Betreuung der Klienten sicherstellt, um auf diese Weise betreutes, behinderten- und pflegegerechtes Wohnen zu ermöglichen. 3. Den Zweck der öffentlichen Gesundheitspflege von schwerkranken und sterbenden Menschen erfüllt die Gesellschaft, indem sie durch Schaffung von Begleitungs-, Betreuungs- und Bildungsangeboten die Selbstbestimmung schwerkranker Menschen und deren An- und Zugehörigen fördert, Diskriminierung abbaut sowie der gesellschaftlichen Tabuisierung der Themen Sterben, Tod und Trauer entgegenwirkt. Diesen Gegenstand erfüllt die Gesellschaft insbesondere dadurch, dass sie a) neue Angebote im Gesundheitswesen konzeptionell entwickelt und deren Etablierung betreibt, um hierdurch bestehende Angebotslücken in der Betreuung und Versorgung von Menschen mit schweren Erkrankungen sowie deren An- und Zugehörigen zu schließen, insbesondere durch Einrichtung einer Informationsplattform über bestehende Angebote Modellhafte Schaffung zeitgemäßer Orte, die Raum, Zeit und Unterstützung für individuelle Formen von Abschied, Trauer und Gedenken und gleichzeitig ein Forum für den gesellschaftlichen Diskurs mit dem Tod bieten durch modellhafte Schaffung von Trauer- und Bildungshäusern Schaffung und Etablierung von ambulanten Hospiz- und Palliativangeboten b) ein stationäres Hospiz für schwerkranke und sterbende Menschen betreibt.
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