Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und der Bildung sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Diesen Zweck verwirklicht die Gesellschaft dadurch, dass sie - für den unterstützten Personenkreis, soweit dieser die Voraussetzungen des § 53 Abgabenordnung erfüllt, Wohnraum errichtet, betreibt und an diesen Personenkreis überlässt und dabei deren Betreuung sicherstellt, um auf diese Weise betreutes, behinderten- und pflegegerechtes Wohnen bei maximaler Selbstbestimmung der betroffenen Personen zu ermöglichen, - durch Information und Beratung den Gesundheitszustand der erkrankten Personen zu stabilisieren hilft, - neue Angebote im Gesundheitswesen konzeptionell entwickelt und deren Etablierung betreibt, um hierdurch bestehende Angebotslücken in der Betreuung und Versorgung von Menschen mit schweren Erkrankungen sowie deren An- und Zugehörigen zu schließen, - Begleitungs-, Betreuungs- und Bildungsangebote für schwerkranke Menschen und deren An- und Zugehörigen schafft, die deren Selbstbestimmung fördert, Diskriminierung abbaut sowie der gesellschaftlichen Tabuisierung der Themen Behinderung, Sterben, Tod und Trauer entgegenwirkt. Das Wohn- und Betreuungsangebot richtet sich in erster Linie an jüngere unheilbar chronisch kranke Menschen im Alter ab 18 Jahren, die selbstbestimmt im eigenen Wohnraum leben möchten und aktuell oder zukünftig auf Hilfe- und/oder Pflegeleistungen angewiesen sind und bezieht, soweit erforderlich, sinnvoll und gewünscht, deren An- und Zugehörige mit ein. Die psychosoziale Betreuung der im Gebäude lebenden An- und Zugehörigen ist aufgrund der Krankheits- und Lebenssituation des chronisch erkrankten Familienmitglieds wichtig. Diese Unterstützung der Zugehörigen erscheint aufgrund der Schwere der Problematik und der Komplexität der Lebensumstände (zunehmende Pflegbedürftigkeit, Sterben, Tod, Trauer) unverzichtbar und notwendig. Für die Zugehörigenbetreuung ist eine sozialpädagogische Kapazität mit variabler Arbeitszeit im Haus erreichbar.
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