Gründung und Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren unter ärztlicher Leitung im Sinne des § 95 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB V) im Landkreis Kelheim zum Zwecke der Erbringung vertrags- und privatärztlicher Leistungen in der ambulanten ärztlichen Versorgung von hilfsbedürftigen Menschen mit Erkrankungen sowie der präventiven Gesundheitsvorsorge in den Fachbereichen der Goldberg-Klinik Kelheim. Die Medizinischen Versorgungszentren sind als ambulante Einrichtungen mit der Goldberg-Klinik Kelheim, soweit zulässig, räumlich und organisatorisch zu verbinden.
Fachärzte
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