Betrieb des Kreiskrankenhauses Kelheim, der Nebenbetriebe und Ausbildungsstätten als ein auf die Verwirklichung des christlichen Auftrags gerichtetes Krankenhaus im Sinne einer kreativen Einrichtung der katholischen Kirche. Zweck der Gesellschaft ist die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern, bzw. des Versorgungsvertrages. Außerdem kann sie die Bevölkerung sowohl mit ambulanten Gesundheitsleistungen als auch Leistungen der Pflege, Rehabilitation und Prävention versorgen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung (AO), namentlich die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gem. § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO und die Förderung des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Krankenhäusern, den dazugehörigen Nebeneinrichtungen und Ausbildungsstätten. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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