1. die Erfassung, der Transport, die Behandlung, Verwertung, Vermarktung und Entsorgung von Abfällen, dabei ist nach den Grundsätzen einer ökologisch orientierten Abfallwirtschaft zu handeln. 2. Die Warnehmung solcher Aufgaben für den Kreis Pinneberg erfolgt auf der Grundlage eines Entsorgungsvertrages. Dabei unterstützt die Gesellschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Kreis Pinneberg, die Entsorgungssicherheit im Kreis zu gewährleisten. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die der Errichtung oder Förderung des Unternehmensgegenstandes dienen. 4. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen oder sich an entsprechenden Gesellschaften beteiligen, wobei vorrangig die Beteiligungsgesellschaften zur Abgabenerfüllung eingesetzt werden. Für diese Unternehmen kann die Gesellschaft auch Dienstleistungen im Management-, Service- und Verwaltungsbereich erbringen. 5. Die Gesellschaft kann darüber hinaus weitere Leistungen erbringen, soweit diese der Erfüllung der in Ziff. 1-4 genannten Aufgaben dienen und zur Kostensenkung zu Gunsten des Kreises Pinneberg beitragen können.
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Entsorgungsbetriebe
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