Behandlung von Abfällen zur Verwertung, die Vermarktung sowie die Entsorgung der nicht mehr verwertbaren Reststoffe. 2. Zur Erfüllung des Unternehmensgegenstandes nach Abs. 1 betreibt die Gesellschaft die erforderlichen Sortiereinrichtungen. 3. Soweit vertragliche Grundlagen bestehen, erledigt die Gesellschaft die Aufgaben zu Abs. 1 im Auftrage der Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung des Kreises Pinneberg mbH (GAB), soweit es sich um die Sortierung der LVP-Mengen (Leitverpackungs-Mengen) aus dem Kreis Pinneberg handelt. 4. Die Gesellschaft kann auf der Grundlage bilateraler Verträge weiter Abfälle zur Verwertung behandeln und verwerten, soweit es dem Unternehmensgegenstand dient und die Pflichten nach Abs. 3 nicht berührt werden.
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