Entwicklung, Beratung und/ oder Durchführung von innovativen und/ oder sozial orientierten Projekten vor allem in den Bereichen der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, des lebensbegleitenden Lernens sowie der Demokratie- und lntegrationsförderung auf Bundes-, Landes- und europäischer Ebene. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe und hier insbesondere mit folgenden Schwerpunkten: Arbeitsmarkt und Beschäftigung; Lebensbegleitendes Lernen; Förderung von Demokratie und lntegration. Die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der in der Abgabenordnung genannten gemeinnützigen steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: Die Entwicklung, Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildungen, Fach- und Netzwerkveranstaltungen und Workshops. lmplementierung, Planung und Gestaltung geeigneter Beteiligungs-, Beratungs- und Unterstützungsformate sowie niederschwelligen Maßnahmen und Angeboten im Sozialraum. Die Entwicklung von Strategien zur Verständigung und Konfliktbewältigung im Spannungsfeld unterschiedlicher Kulturen, Ethnien und Religionen sowie ihre Umsetzung durch die Schaffung von Begegnungsstellen, die Veranstaltung von Workshops und Seminaren, Bildungs- und Beratungsangeboten sowie die Durchführung von Projekten. Durch Kooperationen mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts und/oder Personen soweit diese o.g. Satzungszwecke verfolgen. Eine unzulässige Mittelweitergabe an die Kooperationspartner ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft verwirklicht die genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen und durch Nutzungsüberlassungen und durch die Überlassung von Personal. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, sowie den in Anlage 1 genannten Gesellschaften.
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Sozialwesen
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