Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung der Behindertenhilfe. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von hospizlichen und palliativen Einrichtungen und Diensten sowie die Erbringung hospizlicher Dienste in Kooperation mit Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe im Kreis Mettmann. Die Gesellschaft widmet sich auch der Aufgabe, Menschen durch Aus- und Weiterbildung zu befähigen, schwerstkranke und sterbende eigenverantwortlich außerhalb der Einrichtungen der Gesellschaft zu begleiten, und fördert die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Sterben als Teil des Lebens. Die Gesellschaft verwirklicht die zuvor genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt sowohl mit Gesellschaften der Marienhaus- Gruppe als auch mit weiteren Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Zu den Gesellschaften der Marienhaus- Gruppe gehören die Marienhaus GmbH, deren Tochter- und weitere Beteiligungsgesellschaften sowie die Gesellschafter der Marienhaus GmbH, insbesondere die Marienhaus-Stiftung. Zu den weiteren Körperschaften gehören: - Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung. Die aktiven und passiven Leistungsbeziehungen zu den zuvor bezeichneten Gesellschaften erfolgen insbesondere wie nachfolgend beschrieben: Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO erbringt die Gesellschaft gegenüber anderen Gesellschaften folgende Leistungen: - Bildungsarbeit und Referententätigkeit. Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt die Gesellschaft von anderen Gesellschaften im zuvor genannten Sinne folgende Leistungen: -IT- Leistungen, -Baumanagement, -Technikdienstleistungen, -Medizintechnik, -Einkauf und Logistik jeglicher Art, -Fuhrparkmanagement für Dienstwagen und Diensträder, -Arbeitsmedizin; -HR- Management; -Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision; -Personalverwaltung und -management -Reinigungsdienstleistungen; -Versicherungswesen; -Energieversorgung; -Aus- /Fort- und Weiterbildung; -Rechtsdienstleistungen; -PR- und Marketingdienstleistungen; -Geschäftsführungsdienstleistungen; -Politische Außenvertretung -Verwaltungsdienstleistungen. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden.
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Sozialwesen
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