(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der in der Abgabenordnung genannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. (4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - den Betrieb von Einrichtungen als Zweckbetrieb im Sinne des § 66 und die Durchführung von stationären, teilstationären und ambulanten Diensten zur Pflege und Betreuung von alten Menschen, die Verwaltung und das Betreiben von Wohn-, Alters- und Pflegeheimen im Sinne des § 68 Nr. 1 AO - die Unterhaltung von Einrichtungen der stationären, teilstationären und Altenhilfe und Pflege im Sinne des Gesetzes der sozialen Pflegeversicherung (SGB Xl) - die Pflege, Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 AO - die Förderung des gemeinschaftlichen Lebens in Einrichtungen im Rahmen ihres Zwecks - die Förderung und Unterstützung von steuerbegünstigten Modellen und Projekten, die den Satzungszwecken dienen und diese unterstützen - durch Kooperationen mit anderen steuerbegünstigten Einrichtungen und/oder Personen im Gesundheitswesen, soweit diese o. g. Satzungszwecke verfolgen. (5) Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen, und durch personelle Dienstleistungen im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorgaben (z.B. durch die Gestellung von Personal). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und BeteiligungsgeseIlschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den in Anlage genannten Gesellschaften. (6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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